Laut der Webseite der Stadt Düsseldorf, ist NUR das JPG-Format zulässig!
Hier die Regeln zum Fotoupload. Nutzer, die dagegen verstoßen werden gesperrt.
§ 1
Das Recht am eigenen Bild muss unbedingt eingehalten werden! Alle Personen die man einwandfrei identifizieren könnte, müssen unkenntlich gemacht werden!
§ 2
Der Uploader versichert, das das hochgeladene Bild sein eigenes ist und keine Rechte anderer damit verletzt werden.
§ 3
Wir verzichten auf das Unkenntlich machen des KFZ Kennzeichens. Mit Beschluss v. 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07 urteilt das Landgericht Kassel
Zitat:
Leitsatz
1. Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.
Quelle: https://www.datenschutz.eu/urteile/Landgericht-Kassel-20070510/
§ 4
Bei berechtigtem Interesse werde ich das Bild umgehend entfernen, dazu senden Sie mir bitte eine EMail. Die Adresse entnehmen Sie bitte dem Impressum